top of page

Mietbedingungen & Maschinenversicherung

1. Geltungsbereich; Vertragsgegenstand

1.1. Schneider Fahrzeugvermietung (Vermieter) vermietet ausschließlich auf Grundlage dieser Mietbedingungen die im Vertrag genannten beweglichen Maschinen und zugehörigen Ausrüstungsteile (Mietgegenstand) an den Kunden. Der Umfang sowie die Nutzungs- und Einsatzmöglichkeiten des Mietgegenstandes ergeben sich aus der beigefügten Maschinenbeschreibung sowie dem Benutzerhandbuch.

1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Allgemeine Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn auf solche Bedingungen Bezug genommen werden sollte.

1.3. Soweit diese allgemeinen Mietbedingungen auf „Verbraucher“ Bezug nehmen, sind damit nur solche Kunden gemeint, die Mietgegenstände für private und nicht gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeiten anmieten.

 

2. Zustandekommen des Mietvertrages

2.1. Anfragen zu Mietgegenständen durch den Kunden können mündlich (vor Ort oder telefonisch), per Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgen. Der Vermieter prüft nach Eingang der Anfrage die Möglichkeit der Vermietung des gewünschten Mietgegenstandes und unterbreitet dem Kunden bei Verfügbarkeit ein Angebot. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.

​

3. Mietzeit und Kündigung

3.1. Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden und endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Beendigungszeitpunkt vereinbart, kann jede Partei den Mietvertrag unter Einhaltung einer Frist von 10 Kalendertagen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.

3.2. Setzt der Mieter die Nutzung des Mietgegenstandes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, verlängert sich die Mietzeit nicht. § 545 BGB wird ausgeschlossen. Gibt der Mieter den Mietgegenstand bei Ablauf der Mietzeit nicht zurück, kann der Vermieter eine Nutzungsentschädigung für jeden angefangenen Tag in Höhe des vereinbarten täglichen Mietzinses verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

3.3. Ist der Kunde mit der Zahlung der Miete mehr als 5 Kalendertage in Verzug, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden abholen lassen oder anderweitig darüber verfügen. Der Kunde hat dem Vermieter oder dessen Beauftragten Zutritt zu dem Mietgegenstand zu ermöglichen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

4. Bereitstellung und Transport des Mietgegenstandes

4.1. Die Bereitstellung des Mietgegenstandes erfolgt während der Geschäftszeiten des Vermieters am Standort des Vermieters in 78607 Talheim, Riedweg 3, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Bereitstellungsort vereinbart wurde. Der Transport zum Bestimmungsort einschließlich Verladung und Sicherung erfolgt auf eigene Gefahr und Kosten des Kunden. Sicherungsmittel sind vom Kunden bereitzustellen.

4.2. Bei der Verbringung des Mietgegenstandes durch den Kunden sind die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI 2700:2011) sowie die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

4.3. Der Vermieter stellt den Mietgegenstand in einem technisch einwandfreien und funktionsfähigen Zustand bereit. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme auf erkennbare Mängel und Schäden zu untersuchen und etwaige Mängel und Schäden unverzüglich in Textform anzuzeigen.

​

5. Mietzins und Fälligkeit

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietzins gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Mietpreisliste des Vermieters je Kalendertag zu entrichten. Der Mietzins bezieht sich auf eine Nutzung des Mietgegenstandes für eine normale Schichtdauer von 8 Stunden. Bei Nutzung über die normale Schichtdauer hinaus werden die Mehrstunden separat berechnet.

5.2. Ist eine bestimmte Mietzeit vereinbart, ist der Mietzins in Höhe von 50 % des für die vereinbarte Mietzeit anfallenden Mietzinses vor Beginn der Mietzeit zur Zahlung fällig. Der restliche Mietzins ist bei Rückgabe des Mietgegenstandes fällig.

5.3. Ist keine bestimmte Mietzeit vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, nach jeweils einer Woche den Mietzins für die vorangegangene Woche abzurechnen. Dieser ist bei Zugang der Zwischenabrechnung beim Kunden fällig.

5.4. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gilt eine Zahlung als rechtzeitig, wenn sie auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wurde.

 

6. Eigentum

6.1. Der Mietgegenstand bleibt während der Mietzeit Eigentum des Vermieters.

6.2. Wird der Mietgegenstand mit einem Grundstück verbunden oder in einem Gebäude oder einer Anlage eingefügt, geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 BGB mit der Absicht der Trennung bei Beendigung der Mietzeit.

 

7. Pflichten des Kunden

7.1. Die Nutzung des Mietgegenstandes darf nur durch Personen erfolgen, die über die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen (z.B. Führerschein) verfügen.

7.2. Der Kunde ist verpflichtet:

7.2.1. den Mietgegenstand gemäß den Herstellervorgaben, die sich aus der Maschinenbeschreibung und dem Benutzerhandbuch ergeben, einzusetzen;

7.2.2. den Mietgegenstand nur durch geschulte Personen bedienen zu lassen;

7.2.3. den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen und den ordnungsgemäßen Einsatz sicherzustellen;

7.2.4. auftretende Schäden und Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen;

7.2.5. den Mietgegenstand vor Rückgabe fachgerecht zu reinigen und notwendige Schmierungen gemäß den Herstellervorgaben durchzuführen.

7.3. Der Kunde trägt die Kosten des laufenden Betriebs, einschließlich Energie, Schmier- und Hilfsstoffen, unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben.

7.4. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Mietgegenstand nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommt und eine kritische Kontamination (z.B. Radioaktivität, Toxizität) ausgeschlossen ist.

7.5 Der Mieter ist in die Bedienung des Gerätes oder Maschine vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes vertraut gemacht worden. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten welche ihm bekannt sind oder aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wurde auf das tragen von Schutzkleidung bei Inbetriebnahme des Gerätes ausdrücklich hingewiesen.
 

8. Haftung des Vermieters

8.1. Die Garantiehaftung des Vermieters für versteckte anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

8.2. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind:

8.2.1. bei Vorsatz;

8.2.2. bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter;

8.2.3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit;

8.2.4. bei absichtlich verschwiegenen Mängeln oder garantierter Abwesenheit von Mängeln;

8.2.5. nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

8.3. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8.4. Der Vermieter haftet nicht für weitergehende Erwartungen des Kunden oder für gesetzliche Anforderungen außerhalb Deutschlands.

8.5. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten, außergewöhnlichen Umständen gerät der Vermieter nicht in Verzug und ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

9. Haftung des Mieters

9.1. Der Kunde haftet ab Übernahme des Mietgegenstandes bis zur Rückgabe für Schäden, die durch ihn oder Personen aus seiner Sphäre verursacht werden.

9.2. Der Kunde haftet für Schäden, die durch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. StVO) entstehen.

 

10. Zugriffe Dritter, sonstige Einwirkungen

10.1. Bei Zugriffen Dritter auf den Mietgegenstand hat der Kunde den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

10.2. Ersatzansprüche des Kunden gegen Dritte werden an den Vermieter abgetreten.

10.3. Der Kunde trägt die Kosten für Maßnahmen zur Behebung derartiger Eingriffe.

​

11. Aufrechnung, Mietminderung, Zurückbehaltung

11.1. Der Kunde kann gegenüber Forderungen aus diesem Vertrag nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

11.2. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

11.3. Eine Mietminderung durch Abzug vom Mietzins ist nicht gestattet

 

12. Besichtigungsrecht des Vermieters

12.1. Der Vermieter oder beauftragte Dritte dürfen den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung besichtigen.
 

13. Untervermietung

13.1. Der Kunde darf den Mietgegenstand nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters untervermieten oder anderweitig Dritten zur Nutzung überlassen.

​

14. Rückgabe des Mietgegenstandes

14.1. Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich vollständig, in einem funktionsfähigen, technisch einwandfreien und gereinigten Zustand zurückzugeben. Entsteht durch eine notwendige Nachreinigung durch den Vermieter zusätzlicher Aufwand, trägt der Kunde die dafür anfallenden Kosten.
14.2. Die Rückgabe erfolgt entweder am Standort des Vermieters oder an einem ausdrücklich vereinbarten, abweichenden Standort. Die Kosten des Rücktransports liegen beim Kunden. Für den Rücktransport gelten die Bestimmungen aus Ziffer 4.1 und 4.2 entsprechend.

​

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.2. Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters.
15.3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Gerichtsstand am Sitz des Vermieters als ausschließlich vereinbart. Der Vermieter behält sich jedoch vor, alternativ am Sitz des Kunden oder am vereinbarten Standort des Mietgegenstandes Klage zu erheben.

​

16. Schlussbestimmungen

16.1. Mündliche Nebenabreden, Vorbehalte oder Bedingungen wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
16.2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Falls zusätzlich eine andere Sprache verwendet wird, hat der deutsche Text im Zweifel Vorrang.
16.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der ursprünglichen wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Vertragslücken.​​

​

​​

Maschinenversicherung:
Bei Anmietung einer Baumaschine wird eine Maschinenversicherung in Höhe von 10% vom Maschinenmietpreis abgeschlossen.

Wichtig: Maschinen im Wert bis EUR 3000,- sind nicht versichert. Für alle anderen Maschinen gilt im Schadensfall eine Selbstbeteiligung  von 10% oder mindestens EUR 1000,-.

Riedweg 3, 78607 Talheim​

+49 (0) 151 50275433

bottom of page